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Probleme mit Fahrkarten zu Schuljahresbeginn: Hinweise von marego

Zu Beginn eines Schuljahres kann es vorkommen, dass Schülerinnen, Schüler und Auszubildende noch nicht über alle erforderlichen Nachweise oder Fahrberechtigungen verfügen. Der Magdeburger Regionalverkehrsverbund marego weist darauf hin, dass das Fahr- und Kontrollpersonal über diese besondere Situation informiert wird. Dennoch kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) ausgestellt oder das Nachlösen einer Fahrkarte verlangt wird.

Was ist zu tun, wenn ihr betroffen seid?

Wenn ihr ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten habt oder trotz einer grundsätzlich gültigen Fahrberechtigung eine Fahrkarte nachlösen musstet, solltet ihr euch möglichst schnell direkt an marego wenden. Dort kann geprüft werden, ob das EBE bzw. das Nachlösen berechtigt war.

Für die Prüfung werden insbesondere folgende Angaben und Nachweise benötigt:

  • Handelt es sich um eine Schülerin bzw. einen Schüler oder um eine Auszubildende bzw. einen Auszubildenden?
  • War zum Zeitpunkt der Fahrt bereits eine gültige Fahrkarte vorhanden?
  • Lag eine Berechtigung für eine ermäßigte Beförderung vor?
  • das ausgestellte EBE bzw. der entsprechende Beleg
  • bei einer nachgelösten Fahrkarte die entsprechenden Fahrkarten und Belege
  • Kontodaten für die Rückzahlung von bereits gezahlten Nachlösegeldern.

Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass das EBE oder das Nachlösen nicht berechtigt war, kann das EBE gegebenenfalls eingestellt bzw. bereits gezahltes Geld zurückerstattet werden.

Wichtig: Wer ein EBE erhalten hat, sollte sich nach Möglichkeit noch am selben Tag darum kümmern. Offene erhöhte Beförderungsentgelte können bereits nach kurzer Zeit in das Mahnverfahren übergehen.

Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerin bei marego sowie weitere Informationen zum Vorgehen hängen im Bereich des Sekretariats aus.


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