Straßenwärter & Straßenwärterin
Die Ausbildung zum Straßenwärter/ zur Straßenwärterin findet für das Bundesland Sachsen-Anhalt nur an unserer BbS „Otto Allendorff“ statt. Informieren Sie sich hier über diesen Beruf.
Auf einen Blick
Die dreijährige duale Ausbildung zielt auf die Erlangung des Gesellenbriefes über die berufliche Ausbildung zur Straßenwärterin/zum Straßenwärter ab.
Straßenwärter/innen kontrollieren und warten Straßen, Autobahnen und Parkplätze sowie dazugehörige Grünflächen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie stellen Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Fahrbahnränder fest. Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzen sie instand. Sie säubern verschmutzte Fahrbahnen, Leitpfosten oder Verkehrszeichen und reinigen oder warten Entwässerungseinrichtungen. Sie mähen Grünstreifen, sichern Bau- und Unfallstellen ab und führen im Winter die Räum- und Streudienste durch.
Aufnahmevoraussetzungen
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Die Verwaltungen und Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Schulabschluss ein.
I.d.R. wird der Nachweis über die Eignung zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE durch ein ärztliches Attest vorausgesetzt.
Folgende Interessen können wichtig und hilfreich sein, um den Beruf des Straßenwärters/ der Straßenwärterin erlernen und ausüben zu können:
- technisches/ mathematisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- Freude an praktischen Arbeiten im Freien
- körperliche und gesundheitliche Eignung, Belastbarkeit
- Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Das 1. Lehrjahr startet meist im Sommer, Bewerbungsfristen sowohl für öffentlichen Dienst als auch Industrie liegen meist im Winter/Frühjahr.
Bildungsinhalte
In der Berufsschule erwirbt man Kenntnisse:
- in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Erfassen der verkehrs- und wegerechtlichen Bestimmungen, Instandhalten von Bauwerken und Betonfahrbahnen) und
- in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts-/Sozialkunde
Lernfeld 1 – Erfassen der verkehrs- und wegerechtlichen Bestimmungen
Lernfeld 2 – Instandhalten einer Pflasterfläche
Lernfeld 3 – Herstellen eines Bauteiles aus Stahlbeton
Lernfeld 4 – Mauern eines Baukörpers
Lernfeld 5 – Instandhalten von Bauteilen aus Holz und Metall
Lernfeld 6 – Planen einer Straße
Lernfeld 7 – Beschildern und Markieren von Straßen
Lernfeld 8 – Absichern von Arbeits- und Gefahrstellen
Lernfeld 9 – Instandhalten eines Erdbauwerkes
Lernfeld 10 – Anlegen und Pflegen von Grünflächen
Lernfeld 11 – Instandhalten von Entwässerungseinrichtungen
Lernfeld 12 – Instandhalten von Verkehrsflächen aus Asphalt
Lernfeld 13 – Instandhalten von Bauwerken und Betonfahrbahnen
Lernfeld 14 – Durchführen des Winterdienstes
Abschlussprüfungen
Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus den § 9 (Abschlussprüfung) der Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter / zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002.
Die Abschlussprüfung erfolgt im fachpraktischen und schriftlichen Bereich.
Innerhalb des schriftlichen Teils der Abschlussprüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt:
- 1. Prüfungsbereich: Straßeninstandhaltung (40 %)
- 2. Prüfungsbereich: Sicherheit und Straßenbetrieb (40 %)
- 3. Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde (20 %)
Je nach Ausbildungsbetrieb werden die Prüfungen durch die IHK oder die zuständige Stelle der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Nach der Ausbildung
Nach §18 BbS-VO (Verordnung für Berufsbildende Schulen) können folgende allgemeinbildende Schulabschlüsse erlangt werden:
- mit Berufsschulabschluss der Hauptschulabschluss
- mit einer Berufsschulabschlussnote von 3,0 einschließlich mind. 5-jährigen Fremdsprachenunterricht (z. B. Englisch) der Realschulabschluss und
- mit einer Berufsschulabschlussnote von 2,7 einschließlich mind. 5-jährigen Fremdsprachenunterricht (z. B. Englisch) der erweiterte Realschulabschluss
Der Erwerb des Führerscheins Klasse C und CE sowie des Freischneiderscheines ist Teil der betrieblichen Ausbildung.
Straßenwärter/innen sind in erster Linie im Öffentlichen Dienst bei den Straßenbauverwaltungen beschäftigt. Sie arbeiten bei den für Straßenunterhaltung zuständigen Abteilungen der Städte, Gemeinden, Kreise sowie in den Straßen- und Autobahnmeistereien der einzelnen Bundesländer und in privaten Betrieben der gewerblichen Wirtschaft.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ermöglicht unter anderem die Weiterbildung zum Streckenwart, Bauwerkswart oder die Zugangsvoraussetzung zur Fachschule Technik sowie Fachoberschule Ingenieurtechnik.