Berufsfachschule Pflegehilfe
Vollzeitbildungsgang – einjährige Berufsfachschule Pflegehilfe mit beruflichen Abschluss
Auf einen Blick
Ausbildungsziel
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Pflegehelferin“/“Staatlich geprüfter Pflegehelfer“ zu führen.
Zusätzlich kann der Realschulabschluss oder der Erweiterte Realschulabschluss erworben werden.
Berufsbild
Pflegehelferinnen/Pflegehelfer unterstützen und begleiten pflegebedürftige Menschen in verschiedenen Settings. Diese reichen vom ambulanten Bereich und der damit verbundenen Betreuung in der Häuslichkeit z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst bis zur stationären Versorgungsunterstützung in einer Klinik oder einem Pflegeheim.
Ausbildungsdauer
ein Jahr
Aufnahmevoraussetzungen
Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss muss vorliegen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zu Beginn der Ausbildung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist die persönliche, geistige und gesundheitliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers für den Beruf.
Eine Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular. Es wird empfohlen eine Praktikumsstelle bereits mit zu suchen.
Bildungsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch, Sozialkunde, Sport
Berufsbezogener Lernbereich:
Lernfeld 1: Ausbildungsstart – Pflegehelferin/Pflegehelfer werden
Lernfeld 2: Zu pflegende Menschen in der Bewegung, Mobilität und Selbstversorgung unterstützen
Lernfeld 3: Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen
Lernfeld 4: Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
Lernfeld 5: Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
Abschlussprüfungen
Die Ausbildung endet -entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen – mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.
Die schriftliche Prüfung gliedert sich in zwei Klausuren (120min):
- Lernfeld 2 oder Lernfeld 3 und
- Lernfeld 5
Die fachpraktische Prüfung ist die praktische Umsetzung der erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Lernfelder 2 & 3 (im Schwerpunkt).
Dem Prüfling wird nach gesetzmäßigen Vorschriften eine Aufgabe fristgerecht zugeteilt.
Diese ist in der Prüfung innerhalb von 120 min in der praktischen Einrichtung zu lösen.
Nach der Ausbildung
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung werden Voraussetzungen für weiterführende Ausbildungen erfüllt, z.B. zur Pflegefachkraft.
Ebenso können spannende Tätigkeiten in der stationären Pflege, teilstationären Pflege, im ambulanten Pflegedienst, Kurzzeitpflege und Tagespflege direkt begonnen werden.