Berufsfachschule Kinderpflege
Vollzeitbildungsgang – 2-jährige Berufsfachschule Kinderpflege mit beruflichen Abschluss
Auf einen Blick
Ausbildungsziel
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/“Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen.
Zusätzlich kann der Realschulabschluss oder der Erweiterte Realschulabschluss erworben werden.
Berufsbild
Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger unterstützen und begleiten Kinder im Elementarbereich (null bis sechs Jahre). In Sachsen-Anhalt werden sie überwiegend als pädagogisch-pflegerische Mitarbeiter zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte eingesetzt.
Weitere Arbeitsorte sind Kinderstationen im Krankenhaus, Kurkliniken, Eltern-Kind-Einrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und die Arbeit in Familien.
Ausbildungsdauer
zwei Jahre (vollzeitschulische Ausbildung mit wöchentlichen Tagespraktika und in jedem Ausbildungsjahr vier Wochen Blockpraktikum)
Aufnahmevoraussetzungen
Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss muss vorliegen.
Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen zu Beginn der Ausbildung das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben. Eine weitere Zulassungsvoraussetzung ist die persönliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers für den Beruf.
Anmeldeformulare sind auf unserer Homepage zu finden.
Bildungsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch, Sozialkunde, Sport, Religion
Berufsbezogener Lernbereich:
Lernfeld 1: Berufliches Verständnis und berufliche Identität entwickeln
Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und Lebenswelt verstehen und unterstützen
Lernfeld 3: Kinder bedarfsgerecht und gesund ernähren und versorgen
Lernfeld 4: Sozialpädagogische und pflegerische Tätigkeiten als Prozess gestalten
Lernfeld 5: Kinder pflegen und ihre Gesundheit fördern
Lernfeld 6: Spiel als Lerntätigkeit gestalten
Lernfeld 7: Musisch-kreative Tätigkeiten anregen und begleiten
Lernfeld 8: Sprachentwicklung und Kommunikation des Kindes durch Medien fördern
Abschlussprüfungen
Am Ende der Ausbildung sind drei schriftliche Prüfungen zu absolvieren:
- Deutsch
- Lernfeld 1 oder Lernfeld 2
- Lernfeld 3, Lernfeld 5, Lernfeld 7, Lernfeld 6 oder Lernfeld 8.
Die fachpraktische Prüfung umfasst eine komplexe Aufgabenstellung aus dem Lernfeld 4. Die Prüfung ist mit einer Gruppe von Kindern in einer geeigneten Einrichtung durchzuführen.
Nach der Ausbildung
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung werden Voraussetzungen für weiterführende Ausbildungen erfüllt, z.B. Staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in und Pflegefachkraft.